In Bad Godesberg gibt es drei Kirchengemeinden, jeweils vertreten durch einen Kirchenvorstand (KV).
Die Mitglieder im Kirchenvorstand werden von den Gemeindemitgliedern für eine befristete Zeit gewählt.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Dazu zählen die Kirchen, Pfarrheime und weitere Gebäude. Er trägt Sorge dafür, dass diese Gebäude für die pastorale Arbeit verfügbar sind und kümmert sich um den Unterhalt und Instandsetzungen. Für einzelne Bereiche oder Aufgaben können Ausschüsse gegründet werden, in dem auch nicht gewählte Gemeindemitglieder mitwirken können. Typisch sind ein Finanz- und ein Bauausschuss.
Einzelne Aufgaben sind an den Kirchengemeindeverband übertragen und werden dort einheitlich für den Bereich der drei Gemeinden, die Pastorale Einheit, ausgeführt.
Die rechtliche Grundlage ist das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“. Hinzu kommen verschiedene Vorschriften und Regelungen, die eine einheitliche Arbeit im Erzbistum Köln sicherstellen. Aktuell wird über eine Novellierung dieses Gesetzten diskutiert. Die nächsten Wahen werden 2025 statt. Bei der Finanzbuchhaltung und der Rechnungslegung werden die Kirchenvorstände durch die Rendantur unterstützt.
Die Sitzungen der Kirchenvorstände sind nicht öffentlich.