Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist eine eigenständige Rechtsperson, neben den seit vielen Jahren bestehenden Kirchengemeinden. Dieser wird von der Verbandsvertretung geleitet, die mit jeweils zwei Mitgliedern aus den Kirchenvorständen der drei Gemeinden besetzt ist. Sie beraten und entscheiden unter dem Vorsitz des Leitenden Pfarrers über Grundsatzfragen sowie die personellen und finanziellen Angelegenheiten.
Der Kirchengemeindeverband (KGV) übernimmt einige Aufgaben aus dem Bereich der drei Kirchengemeinden. Dies sind insbesondere die pastorale und die caritative Arbeit, mit ihren verschiedenen Einrichtungen und Aktivitäten. Des Weiteren zählen zu den Aufgaben die Personalverantwortung und -verwaltung für alle Angestellten, die für die Pastorale Einheit tätig sind. Mit seiner Gründung hat der KGV die Trägerschaft aller gemeindlichen Kindertagesstätten übernommen. Aktuell werden zehn Kindertagesstätten in den Ortsteilen von Bad Godesberg vernetzt geführt, wodurch die Möglichkeit geschaffen wurde, die Gewinnung und Steuerung von Personal und die Aufgaben als Träger zu koordinieren und effizient zu gestalten. Hierdurch ist es möglich, die pastoralen Ziele zu unterstützen.
An den Sitzung des KGV nimmt auch die Verwaltungleitung teil.
Die Verbandsvertretung ist darüber hinaus eng mit dem Pfarrgemeinderat verknüpft.
Jeweils ein Mitglied aus dem Gremium nimmt an den Sitzungen des jeweils anderen beratend teil.