Die Gründe, warum jemand aus der Kirche austritt, können sehr unterschiedlich sein: Eine Glaubenskrise, ein Akt des Protestes gegen die kirchliche Institution oder ihrer Amtsinhaber, die Kirchensteuer, eine schleichende Entfremdung von der Kirche und der Glaubenspraxis. Diese Gründe können mit der Zeit wegfallen oder ihre Gewichtung ändert sich.
Der Kirchenaustritt trennt von der rechtlichen Körperschaft „Katholische Kirche“. Die Taufe, die uns in die Kirche eingliedert, kann nicht abgelegt oder gar gelöscht werden. Deswegen ist der Weg zurück in die Kirche immer möglich.
Wenn Sie sich für diesen Schritt entschieden haben oder auch wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie es tun sollen und Rat suchen, melden Sie sich im Pfarrbüro (Telefon 0228 53881350, pfarrbuero@godesberg.com) oder direkt bei einem unserer Seelsorger. Wenn Sie über einen Wiedereintritt nachdenken, dann zögern Sie nicht lange. Kommen Sie ohne Sorge auf unser Gesprächsangebot zurück und finden Sie für sich zu einer Klarheit. Wir sind gerne für Sie da.
Wie läuft es konkret ab?
Wenn Sie die Entscheidung zum Wiedereintritt getroffen haben, stellt der Seelsorger für Sie einen Antrag beim Erzbischöflichen Ordinariat, um Sie formell wieder aufnehmen zu können.
Die Wiederaufnahme erfolgt dann in der Regel im privaten Rahmen. Wenn Sie es wünschen, kann die Wiederaufnahme auch in einem Gemeindegottesdienst gefeiert werden. Wenn Sie noch nicht gefirmt sind, können Sie in dieser Feier auch die Firmung empfangen.